Das Anbieten einer Rufbereitschaft ist für uns selbstverständlich. Pflege endet nicht pünktlich am Abend, sondern es kann zu außergewöhnlichen Situationen kommen. In diesen Fällen erreichen Sie uns per Telefon und wir können das weitere Vorgehen klären. Unsere examinierten Mitarbeiter schätzen die Situation ein und leiten Sie gegebenenfalls an Rettungskräfte weiter. Unser Einsatzgebiet ist Düsseldorf. Wir haben stets Bereitschaftsdienst und sind in Notfällen schnell zur Stelle. Ob Sonntage oder Feiertage – Auf unsere Zuverlässigkeit können Sie stets vertrauen.
Unser Service
Unsere Rufbereitschaft
Wir sind in Düsseldorf stets für Sie zur Stelle
Die Betreuung in den eigenen vier Wänden
Eigenständig leben und im eigenen Zuhause wohnen bleiben – Dieses Ziel haben die meisten älteren Menschen. Allerdings ergeben sich aus diesem Wunsch einige Aufgaben, die gelöst werden müssen. Unser Pflegedienst bietet mit der ambulanten Pflege und der Tagespflege zwei Konzepte, welche diesem Wunsch nach einem selbst bestimmten Leben gerecht wird. Die ambulante Pflege ist die ideale Unterstützung für Sie als pflegende Angehörige. Sind Ihre Eltern oder Großeltern noch eigenständig und benötigen lediglich eine stundenweise Betreuung für bestimmte anfallende Aufgaben, dann legen wir den genauen Bedarf fest und agieren nach diesem Plan.
Unsere examinierten Fachkräfte helfen beim morgendlichen Waschen oder bereiten am Mittag die Mahlzeit vor. Im Falle von bettlägerigen Patienten werden alle zulässigen medizinischen Aufgaben fachgerecht ausgeführt. Wir unterstützen bei der Realisierung des Toilettengangs, setzen Spritzen und überwachen die Medikamentengabe. Die Leistungen stammen aus dem klassischen Bereich der Grund- und Behandlungspflege. Gerne beraten wir Sie zur Umgestaltung der Wohnung, sodass die Räumlichkeiten barrierefrei gestaltet werden können. Türschwellen, zu hohe Türgriffe oder enge Durchfahrten können die Mobilität einschränken. Oftmals können bereits durch einfache Veränderungen große Wirkungen erreicht werden.
Beratungsgespräch nach §37.3
Gemäß §37.3 des Sozialgesetzbuches (SGB) IX haben Menschen mit Behinderungen das Recht auf Beratungsgespräche, um ihre individuelle Lebenssituation zu besprechen und Unterstützungsmöglichkeiten zu erörtern. Diese Beratungsgespräche sollen dazu dienen, die Selbstbestimmung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben der betroffenen Personen zu fördern.
Im Rahmen eines Beratungsgesprächs nach §37.3 SGB IX werden die individuellen Bedürfnisse, Wünsche und Ziele der Person mit Behinderung berücksichtigt. Dabei kann es um Themen wie Wohnsituation, Arbeit, Bildung, Freizeitgestaltung, finanzielle Unterstützung oder andere Lebensbereiche gehen. Die Beratung soll dabei helfen, passende Unterstützungsleistungen zu finden und in Anspruch zu nehmen. Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns!